So können Sie sich bewerben
Wettbewerb ohne Grenzen:
Jedermann aus Baden-Württemberg kann sich um den Verkehrspräventionspreis GIB ACHT IM VERKEHR bewerben. Dabei sind allerdings ein paar Spielregeln zu beachten:
- Es muss sich um eine Aktion oder Maßnahme zur Verkehrsprävention handeln.
- Die Aktion oder Maßnahme muss unter dem Slogan und Logo GIB ACHT IM VERKEHR firmieren.
- Es muss mindestens ein Partner der landesweiten Verkehrsaufklärungsaktion GIB ACHT IM VERKEHR beteiligt sein. Diese Bedingung gilt auch dann als erfüllt, wenn eine Mitgliedsorganisation eines offiziellen Aktionspartners beteiligt ist.
- Ausschreibungszeitraum ist das Kalenderjahr.
- Bewerbungsschluss ist der 31. März des Folgejahres. Im Einzelfall kann diese Frist verlängert werden.
- Die Bewerbung muss eine umfassende Dokumentation der Aktion oder Maßnahme sowie eine Kurzfassung (max. 2 DIN A 4 Seiten) enthalten.
- Die eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum des Forums Verkehrsprävention (Partnergemeinschaft GIB ACHT IM VERKEHR) über.
- Das Forum Verkehrsprävention behält sich das Recht vor, die eingereichten Bewerbungen für weitere Maßnahmen der Verkehrsprävention auszuwerten.
Benutzen Sie bitte zur Bewerbung das Anmeldeformular. Dieses steht Ihnen zum Download als Word-Dokument zur Verfügung.
Die Bewerbungen sind einzusenden an:
Baden-Württemberg (KEV-BW) beim Regierungspräsidium Tübingen - Landespolizeidirektion
Konrad-Adenauer-Straße 30
72072 Tübingen
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Damit unterstützte und würdigte der Ministerpräsident das Engagement aller an der Aktion Beteiligten für die Verkehrssicherheit im Lande.
